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FLENDER FUNWAYS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FLENDER FUNWAYS e.K.

1. Allgemeines

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1.1. Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Dienstleistungen von Flender Funways e. K., Friedrich-Engels-Allee 52, 42285 Wuppertal werden auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich zu den nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern, die wir nicht schriftlich bestätigt haben, gelten als unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Privatpersonen und natürlichen Personen. Spätestens mit der Annahme von Produkten oder Leistungen gelten unsere AGB als angenommen.

1.2. Kunden sind Tour-, Parcours- oder Veranstaltungsteilnehmer, Mieter oder Käufer.

1.3. Durch eine Bestellung bei Flender Funways gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Eine Bestellung kann persönlich, per E-Mail, per Fax oder schriftlich erfolgen. Flender Funways ist berechtigt, die verbindliche Bestellung durch Bestätigung per E-Mail, Fax oder schriftlich, bzw. durch Zurverfügungstellung von Fahrzeugen anzunehmen.

 

2. Leistungsangebote

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2.1. Flender Funways veranstaltet in Wuppertal, dem Bergischen Land und in ganz NRW Freizeittouren, Geschicklichkeitsparcours für Sport-, Betriebs- und Volksfeste sowie Promotionaktionen mit elektronischen Mobilitätshilfen (Funways) und Fahrrädern verschiedener Fabrikate. Zudem handelt Flender Funways mit allen Arten von E-Mobilitätsfahrzeugen, darunter auch, aber nicht ausschließlich Funways der Hersteller Segway & Ninebot sowie Elektrofahrräder mit Hilfsmotoren wie Pedelecs und E-Bikes verschiedener Hersteller. Für alle Leistungsangebote von Flender Funways gelten die folgenden Bestimmungen. Sie gelten auch, wenn anstelle von Segway PTs oder Ninebots alternative Fahrzeuge genutzt werden.

2.2. Flender Funways hat das Recht, eine Mindestteilnehmerzahl pro Tour festzulegen. In der Regel liegt diese bei vier Teilnehmern. Durch Rabattaktionen, Gutscheine und Sonderaktionen kann die Mindestteilnehmerzahl verändert werden. Der Kunde wird rechtzeitig informiert, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

2.3. Angaben zu Tour-/Parcoursdauer- und Strecken sind immer Durchschnittswerte. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die tatsächliche Tourdauer länger oder kürzer ausfüllt. Schadensersatzansprüche oder Ausgleichzahlungen bei über- oder unterschreiten der Tour/Parcoursdauer sind ausgeschlossen

 

3. Teilnahmebedingungen

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3.1. Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland zur Nutzung einer elektronischen Mobilitätshilfe im öffentlichen Straßenverkehr vor, dass der Fahrer einen PKW-Führerschein, mindestens aber eine Mofa-Fahrerlaubnis besitzt. Kunden, die an einer Tour teilnehmen wollen, müssen daher den Besitz eines Führerscheins per Unterschrift bestätigen und diesen auch während der Tour mit sich führen. Für Tour-Teilnehmer, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, schreibt der Gesetzgeber keinen Führerschein vor.

3.2. Für alle Touren gilt die Straßenverkehrsordnung.

3.3. Auf einem Gelände, das nicht von der Straßenverkehrsordnung abgedeckt wird (z. B. auf Privatgelände, in Parks, auf Werksgelände, Sportplätzen oder Messegelände), ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

3.4. Die Nutzung der von Flender Funways zur Verfügung gestellten elektronischen Mobilitätshilfen, die Teilnahme an einer Tour bzw. die Teilnahme an einem Parcours erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde bestätigt dies durch seine Unterschrift auf einer Haftungsausschlusserklärung vor Tourbeginn.

3.5. Auf unseren Touren herrscht aus Sicherheitsgründen Helmpflicht. Helme können durch die Teilnehmer mitgebracht werden oder gegen eine Leihgebühr bei Flender Funways erworben werden.

3.6. Alkoholisierten und/oder unter Medikamenten-, bzw. Drogeneinfluss stehenden Personen ist die Teilnahme an unseren Touren und Parcours verboten. Chronisch Kranken oder Schwangeren raten wir als Sicherheitsgründen von der Teilnahme an Touren, Parcours oder Veranstaltungen ab. Die Einschätzung der Fahrbereitschaft eines Kunden obliegt dem zuständigen Tour Guide.

3.7. Für die Teilnahme an einer Tour, einem Parcours oder einer Veranstaltung von Flender Funways empfehlen wir festes, flaches Schuhwerk und der Jahreszeit und Witterung angepasste Kleidung.

3.8. Unsere Touren oder Parcours finden grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt; die unter Punkt 15 aufgeführten Witterungsbedingungen stellen eine explizite Ausnahme dieser Regelung dar.

 

4. Sicherheitshinweise für Funways-Touren

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4.1. Flender Funways liegt viel daran, dass jede Tour mit uns zu einem besonderen Erlebnis wird. Daher wird jede unserer Touren von einem erfahrenen Tour Guide begleitet. Vor Tourbeginn zeigen wir jedem Teilnehmer im Rahmen einer sorgfältigen individuellen Einweisung, wie in die Lenkung und Kontrolle unserer Funways oder Fahrräder funktioniert. Erst wenn sich die Teilnehmer sicher fühlen und das Gefühl haben, die für die Steuerung des Fahrzeugs im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigung, Bremsen, Richtungsänderung und das sichere Auf- und Absteigen zu beherrschen, sollten sie an der Tour teilnehmen. Die Einweisungszeit gehört immer zur gebuchten Tourdauer.

4.2. Sollten Teilnehmer nach der Einweisung das Gefühl haben, die geplante Tourstrecke nicht sicher bewältigen zu können, erhalten diese 50% des Tourpreises erstattet.

4.3. Unser Tour Guide ist dazu berechtigt, nach der Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, dass Teilnehmer nicht in der Lage sind, die gebuchte Tour mitzufahren. Gründe dafür können beispielsweise der Gesundheitszustand des Teilnehmers, eine unsichere, andere Teilnehmer gefährdende Fahrweise, Gleichgewichtsprobleme o.ä. sein. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den gesamten Tourpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.

4.4. Während der Tour ist unbedingt den Anweisungen des Tour Guides Folge zu leisten. Teilnehmer haben sich an Geschwindigkeitsvorgaben zu halten und dem Tour Guide in angemessenen Abstand zu folgen. Absichtlich herbeigeführte Unfälle oder leichtsinnige Kollisionen von elektronischen Mobilitätshilfen sind zu vermeiden! Rückwärtsfahren und das Überholen anderer Teilnehmer ist aus Sicherheitsgründen verboten, ebenso wie die manuelle Überwindung der eingebauten Geschwindigkeitsbegrenzung. Schaukeln, Schlingern sowie abrupte Richtungsänderungen sind ebenfalls zu unterlassen.

4.5. Unser Tour Guide hat das Recht, Teilnehmer, die diesen Sicherheitsanweisungen zuwider handeln und sich oder andere Verkehrsteilnehmer durch ihre Fahrweise gefährden, von der Teilnahme an der restlichen Tour auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Tourpreises; zudem bestehen keinerlei Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.

4.6. Sollten Teilnehmer durch einen absichtlichen oder unbeabsichtigten Fahrfehler eine Beschädigung Ihres Funways herbeiführen, so haften sie vollumfänglich für alle entstehenden Schäden, einschließlich eventueller Folgeschäden wie Einnahmeausfällen etc., es sei denn, der entstandene Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters von Flender Funways herbeigeführt oder verursacht. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, kann eine separate Kaskoversicherung abgeschlossen werden (vgl. Punkt 10 dieser AGB).

 

5. Buchungen & Zahlungsbedingungen

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5.1. Touren, Parcours oder Veranstaltungen von Flender Funways können in unseren Filialen oder telefonisch, per E-Mail oder über das Internet (über ein Online-Buchungsprogramm) gebucht werden. Mit Bestätigung der Buchung erhalten Kunden eine Rechnung, deren Endbetrag vor dem vereinbarten Termin zu bezahlen ist. In der Regel erfolgt diese Bezahlung in Bar beim Tour Guide, kann aber auch per Wertgutschein, Überweisung oder PayPal-Zahlung erfolgen.

5.2. Bei gewerblichen Kunden oder Gruppenveranstaltungen ist Flender Funways berechtigt, eine Anzahlung von 50% in Rechnung zu stellen, die sofort fällig ist. Die Endrechnung ist spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin zur Zahlung fällig.

5.3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 8,00 € erhoben.

5.4. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird.

5.5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.

5.6. Kunden, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber Flender Funways in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

 

6. Gültigkeit von Gutscheinen

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6.1. Von Flender Funways ausgestellte Wertgutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Davon ausgenommen sind Aktions-, Rabatt- und Treuegutscheine, die eine abweichende Gültigkeit haben können.

6.2. Bei der Buchung einer Tour, eines Parcours oder einer Veranstaltung kann pro Kunde und/oder Teilnehmer maximal ein Aktions-, Rabatt- oder Treuegutschein eingelöst werden. Wird ein Gutschein verwendet, muss der Kunde bei der Buchung darauf hinweisen, entweder durch Eingabe eines Wertgutscheincodes oder schriftlich durch Anmerkung im Buchungsformular bei der Verwendung von Aktions-, Rabatt- oder Treuegutscheinen. Eine Kombination von mehreren Gutscheinen pro Person und Tour ist nicht möglich.

6.3. Diese Bedingungen gelten nicht für Gutscheine anderer Anbieter (wie Groupon, Jochen Schweizer o.ä.) – für diese Gutscheine gelten separate Nutzungsbedingungen.

 

7. Haftungsausschlusserklärung

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7.1. Die Nutzung der von Flender Funways zur Verfügung gestellten elektronischen Mobilitätshilfen, die Teilnahme an einer Tour oder einem Parcours ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und eine Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben.

7.2. Haftungserklärung des Kunden: Die Teilnahme an einer Probefahrt, einer Tour oder einem Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Teilnehmer verfügen durch die Teilnahme an einer Tour oder einem Parcours nicht über eine Unfallversicherung. Daher erfolgt auch keine Schadensregulierung durch Flender Funways.

 

8. Haftung der Flender Funways

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8.1. Flender Funways haftet nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Auf Schadensersatz haftet Flender Funways – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Flender Funways nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sogenannte Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

8.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Flender Funways.

 

9. Haftpflichtversicherung

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9.1. Unsere Funways sind im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger und widerrechtlicher Herbeiführung des Schadensfalls durch den Kunden. In diesem Fall haftet der Kunde uneingeschränkt. Flender Funways ist verpflichtet, im Fall eines Unfalls, Diebstahls oder sonstigen Schadensereignisses eine Schadensmeldung auszufüllen und die Polizei zu verständigen.

 

10. Kaskoversicherung

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10.1. Generell verfügen alle unsere Fahrzeuge über eine Haftpflichtversicherung. Die persönliche Haftung des Teilnehmers für alle während der Tour am Fahrzeug verursachten Schäden oder der Verlust des Fahrzeugs kann durch Abschluss einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung vor Tourbeginn ausgeschlossen werden. Der Kunde haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig (s.o.) herbeigeführt wurden. Anmerkung: Im eigenen Interesse des Kunden ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine private Haftpflichtversicherung (oder bei Firmen die Betriebshaftpflichtversicherung) Schadensereignisse absichert.

 

11. Angebote & Aufträge

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11.1. Angebote von Flender Funways sind freibleibend.

11.2. Erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich.

 

12. Stornierung bzw. Umbuchung seitens des Kunden (privat)

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12.1. Umbuchungen sind bis zu 72 Stunden vor Tourenbeginn einmalig kostenfrei, danach sind Umbuchungen nicht mehr möglich.

12.2. Im Falle einer Stornierung einer per E-Mail oder über das Online-Buchungsprogramm gebuchten Tour, gelten folgende Bedingungen:

Stornierungen…

… mehr als 14 Kalendertage vor Tourbeginn sind kostenfrei.

… zwischen 7 bis 13 Kalendertagen vor Tourbeginn kosten 50% des Tourpreises.

… bei weniger als 7 Kalendertagen vor Tourbeginn sind voll zu bezahlen.

12.3. Die o. g. Umbuchungs- und Stornierungskosten gelten auch für eine Verringerung von vereinbarten Teilnehmerzahlen.

12.4. Umbuchungen und Stornierungen können nur schriftlich erfolgen.

 

13. Stornierung bzw. Umbuchung seitens des Kunden (gewerblich)

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13.1. Ein Rücktritt von einem mit Flender Funways geschlossenen Vertrag über die Durchführung von Touren oder Events muss per Post und Einschreiben an Flender Funways zugesandt werden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zum Zeitpunkt der Stornierung von Flender Funways für die Durchführung der geplanten Tour oder des Events bereits beauftragten Fremdleistungen (z.B. Veranstaltungstools, Funways dritter Anbieter, Catering etc.) vollständig zu bezahlen (Schadensersatz). Dieser Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Flender Funways einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

13.2. Erfolgt der Rücktritt des Kunden mehr als 4 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, ist Flender Funways berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 10% der gesamten Angebotssumme zu berechnen.

13.3. Erfolgt der Rücktritt des Kunden später als 4 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, ist Flender Funways berechtigt 25% der geplanten Personalkosten für Tour Guides sowie 100 % der extern beauftragten Fremdleistungen in Rechnung stellen.

13.4. Erfolgt der Rücktritt des Kunden später als 3 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist Flender Funways berechtigt 50% der geplanten Personalkosten für Tour Guides sowie 100% der extern beauftragten Fremdleistungen in Rechnung zu stellen.

13.5. Erfolgt der Rücktritt des Kunden später als 28 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, ist Flender Funways berechtigt 50% der Kosten für die Bereitstellung von Funways-Fahrzeugen, 80% der geplanten Personalkosten für Tour Guides sowie 100% der extern beauftragten Fremdleistungen in Rechnung zu stellen.

13.6. Erfolgt der Rücktritt des Kunden später als 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist Flender Funways berechtigt 100% der Kosten für die Bereitstellung von Funways-Fahrzeugen, 100% der geplanten Personalkosten für Tour Guides sowie 100 % der extern beauftragte Fremdleistungen in Rechnung zu stellen.

14. Stornierung seitens Flender Funways

14.1. Unsere Touren finden aus Sicherheitsgründen nicht bei widrigen Witterungsbedingungen statt. Dazu zählen u. a. starker Regen, Unwetter, Glätte, Schnee oder anderen Gefahren. In diesen Fällen nimmt Flender Funways telefonisch Kontakt mit dem Kunden auf und bespricht Alternativen. Im Falle einer Stornierung durch Flender Funways erfolgt die Rückerstattung des vollen Tourpreises. Evt. verwendete Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.

14.2. Erfolgt die Leistung von Flender Funways nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn Flender Funways dies zu vertreten hat und zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist.

14.3. Weiterhin behält sich Flender Funways das Recht vor, gebuchte Touren bis 2 Stunden vor Tourbeginn abzusagen oder zu verschieben, wenn folgende Ereignisse die Durchführung einer Tour be- oder verhindern: Behördliche Auflagen, Unfälle oder nicht vorhersehbare Ereignisse, plötzlicher Mitarbeiterausfall, Wetterumschwung.

14.4. Tritt vor oder während der Tour ein technischer Defekt am Fahrzeug auf, für den der Teilnehmer nicht zu haften hat, so versucht Flender Funways ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Dies kann, muss aber nicht unbedingt ein Funway sein; auch ein Elektrofahrrad oder ein vergleichbares Transportmittel kommt dafür in Frage. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Teilnehmer der volle Tourpreis erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Dies gilt auch für die anderen Teilnehmer der Tour, die infolge des technischen Schadens eine Tourverzögerung hinnehmen mussten.

14.5. Muss eine bereits begonnene Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten schlechten Wetters, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer wichtiger Gründe, so wird dem Kunden ein alternativer Tourtermin angeboten. Dies gilt nicht, wenn die Tour bereits mehr als 60 Minuten angedauert hat oder der Kunde gemäß Punkt 4.5. von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wurde.

 

15. Umbuchungen seitens Flender Funways

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15.1. Aufgrund von starker Nachfrage, technischer Defekte oder witterungsbedingter Gründe kann sich die geplante Startzeit verschieben. Flender Funways hat das Recht, die Startzeit einer gebuchten Tour um bis zu zwei Stunden zu verschieben. Dadurch ist ein Rücktritt von der Buchung durch den Kunden nicht möglich. Flender Funways sorgt dafür, dass der Kunde rechtzeitig (ca. 1-2 Tage vor Tourtermin) über die Verschiebung informiert wird. In Ausnahmefälle kann eine Verschiebung auch kurzfristig erfolgen. Bei einer kurzfristigen Verschiebung von über zwei Stunden kann der Kunde entweder kostenfrei umbuchen oder von der Buchung zurücktreten.

 

16. Datenspeicherung

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16.1. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der von Ihnen getätigten Bestellungen genutzt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten unterliegen bei Flender Funways dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihre persönlichen Daten, wie Name und Anschrift, werden nur verschlüsselt per SSL übertragen. Gemäß § 34 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten sowie gemäß § 35 BDSG das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten bzw. auf Löschung/Sperrung unzulässig gespeicherter Daten. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

16.2. Flender Funways ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages den Vertragspartner als Referenzkunden zu Werbe- und Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Flender Funways ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt, das Logo des Vertragspartners in allen werbetauglichen Medien zu verwenden.

16.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foto und Videoaufnahmen, die während einer Tour, eines Parcours oder eine Veranstaltung entstehen, zu Werbezwecken von Flender Funways und Partnern verwendet werden dürfen. Eine Ablehnung dieses Punkts ist schriftlich per Post, Fax oder Email möglich.

 

17. Salvatorische Klausel

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17.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

 

18. Gerichtsstand & anwendbares Recht

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18.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz von Flender Funways in Wuppertal.

18.2. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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